NEU: Änderbare Steuersätze
Damit Sie bei der Erstellung von "innergemeinschaftlicher Erwerb" oder "reverse charge" Rechnungen nicht verschiedene Waren und Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen anlegen müssen ist es ab sofort möglich den zu verrechnenden Steuersatz in den Buchungstabellen zu verändern. Dies ist in jedem Schritt von der Verbuchung der Ware auf ein Projekt bis hin zur Rechnungserstellung möglich:
Vergessen Sie nicht Ihre Änderung mit einem Klick auf den Speichern-Button rechts zu übernehmen.